Factsheet Gefährdungsbeurteilung
Jedes Unternehmen braucht sie: eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), die Risiken erkennt und bewertet. Sie spart Kosten, schützt Beschäftigte und verhindert Betriebsstörungen – eine sinnvolle Investition in Sicherheit und Stabilität.