Factsheet
Masernschutz­gesetz

Das Gesetz verpflichtet Beschäftigte und Einrichtungen zur Vorlage eines Nachweises über Masernschutz (Impfung, Immunität oder medizinische Kontraindikation). Arbeitgeber müssen ggf. fehlende Nachweise ans Gesundheitsamt melden. BG prevent berät Sie kompetent.

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